Medienmitteilung vom 21. Oktober 2023
Der Regionale Kirchenrat der Kirchgemeinden des Pastoralraumes Oberer Sempachersee (Eich, Hellbühl, Hildisrieden, Neuenkirch, Rain und Sempach) unterstreicht mit diesem Schreiben seine Haltung gegenüber der in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie. Handlungsbedarf ist dringend notwendig und deshalb wird die Umsetzung von Massnahmen gefordert.
Diese Massnahmen basieren auf den vier Forderungen der Römisch-Katholische Zentralkonferenz. Sie sind entscheidend, um die lückenlose Aufklärung von Fällen zu ermöglichen und um dringend notwendige Anpassungen bei den Machtstrukturen des kirchlichen Systems herbeizuführen, welche für die Missbräuche massgeblich mitverantwortlich sind.
Der Regionale Kirchenrat des Pastoralraumes Oberer Sempachersee fordert die Umsetzung der fünf folgenden Massnahmen. Diese umfassen:
- Eine externe Untersuchung gegen Bischöfe, kirchliche Mitarbeitenden und weitere Personen im kirchlichen Umfeld, die unter Verdacht der Vertuschung und des Missbrauchs an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen stehen. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, soll gegen diese ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
- Die Schaffung einer unabhängigen Opfermeldestelle, die Meldungen entgegennimmt und auch eine Kontrollfunktion über das weitere Verfahren übernimmt.
- Die Errichtung eines nationalen Strafgerichtes, welches unter einer gemeinsamen Trägerschaft der Schweizerischen Bischofskonferenz (SBK) und der Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) stehen soll, die bei der Beauftragung der Richterinnen und Richter beteiligt ist. Was die strafrechtliche Verfolgung angeht, ist der Staat zuständig.
- Eine lebenssituationsunabhängige und gesetzlich verankerte Erteilung der Missio (bischöfliche Beauftragung). D.h. Seelsorgerinnen und Seelsorger sollen aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenzen eine Missio erhalten, unabhängig ihrer Lebensform, also auch wenn sie geschieden und wiederverheiratet sind oder in unehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben.
- Die Aufhebung des Pflichtzölibats als auch den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu allen kirchlichen Ämtern
Die Kirchgemeinden des Pastoralraumes und die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarreien stehen hinter diesen Massnahmen. Sie unterstützen das Zurückhalten (bzw. Sperrkonto) der Gelder der Landeskirche an die Bistumsleitung bis die Massnahmen umgesetzt sind. Der Regionale Kirchenrat erwartet, dass die Synodalen unseres Pastoralraumes alle notwendigen Massnahmen ergreifen und unterstützen. Er ist überzeugt, dass dieses gemeinsame Handeln mehr ist als ein wirkungsvolles Zeichen und dass die ganze Landeskirche dadurch einen Beitrag an die Umsetzung der geforderten Reformen leisten kann, die von den Gläubigen und der Basis erwartet werden.
Regionaler Kirchenrat Pastoralraum Oberer Sempachersee und Leitung des Pastoralraumes